Schutz der körperlichen Unversehrtheit: Streichung jeglicher Ermächtigung für ein Impfobligatorium im Epidemiengesetz des Bundes
- 4. März
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04.März 2026, 41.26.02, Gahlinger-Niederhelfenschwil, Granitzer-St.Gallen, Herzog-Thal
Das Präsidium wird eingeladen, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative mit folgendem Inhalt einzureichen:
Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertrag-barer Krankheiten des Menschen (SR 818.101; abgekürzt EpG) – insbesondere im Rahmen der laufenden Teilrevision – dahingehend anzupassen, dass:
–jede aus einer Nicht-Impfung resultierende rechtliche, berufliche oder gesellschaftliche Benachteili-gung im Bundesrecht ausdrücklich untersagt wird. Kein Mensch darf infolge einer persönlichen Impfentscheidung den Zugang zu Arbeit, Bildung oder öffentlichem Leben verlieren;
–die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines Impfobligatoriums (Art. 6 Abs. 2 Bst. d sowie Art. 22 EpG) ersatzlos gestrichen werden. Dies gilt sowohl für die Gesamtbevölkerung als auch für einzelne Personengruppen, namentlich Gesundheitsfachpersonen, Lehrpersonen sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger;
–die Kompetenz des Bundesrates zur Anordnung von Impfobligatorien in besonderen Lagen (Art. 6 EpG) einschränkungslos beseitigt wird und entsprechende Massnahmen fortan einer ausdrücklichen parlamentarischen Genehmigung bedürfen.»
Zur Standesinitiative: https://www.ratsinfo.sg.ch/gremium/468/geschaefte/6721
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