Ideologisch geprägter Sexualkunde-unterricht externer Organisationen ohne Aufsicht und Lehrplankonformität
- 3. März
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Aktualisiert: 4. März

03.März 2026, 51.26.01, Interpellation im Kantonsrat SG, Herzog-Thal & Granitzer-St.Gallen
Wir bitten den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat die Aidshilfe St.Gallen-Appenzell eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton, und welche Aufsichtspflichten sind darin verankert? 2. Wer trägt die rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines Sexualkundeunterrichts, wenn dieser vollständig an eine externe Organisation ausgelagert und ohne Lehrperson durchgeführt wird? 3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass das Kreisschreiben des Erziehungsrats 2019 zur vorgängigen Elterninformation tatsächlich eingehalten wird? 4. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass Inhalte wie Leihmutterschaft, Pornografiekonsum und Kondomgrössen für 10-11jährige Kinder weder lehrplankonform noch altersgerecht sind? Wenn Nein, mit welcher Begründung? 5. Wo sieht der Regierungsrat die Grenze zu Art. 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern), wenn Minderjährige im schulischen Rahmen zur physischen Interaktion mit sexuellen Gegenständen aufgefordert werden? 6. Welche konkreten Massnahmen ergreift der Regierungsrat, damit externer Sexualkundeunterricht in Zukunft lehrplankonform, altersgerecht und unter Aufsicht einer den Schülerinnen und Schülern vertrauten Person stattfindet? 7. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass das verfassungsrechtlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern auch bei ausgelagertem Unterricht gewahrt bleibt? Zum Vorstoss: https://www.ratsinfo.sg.ch/gremium/468/geschaefte/6684