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Wie weit ist die Stadt St. Gallen mit der Umsetzung der Kinderrechte?

27. Februar 2024, Beschluss Nr. xxx, Einfache Anfrage Esther Granitzer: Wie weit ist die Stadt St.Gallen mit der Umsetzung der Kinderrechte?


"Wir bitten den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:


1.Hat der Stadtrat bereits eine Übersicht erstellt, welche Normen der KRK in welchen Amtsstellen entscheid relevant sein können (z.B. in der Berufsbeistandschaft, Einbürgerungsrat, Einwohnerdiensten, KESB, Ombudsstelle, Polizei, im Schulbereich, bei den Sozialen Diensten, im Zivilstandsamt usw.? Wenn ja, inwiefern ist diese Erhebung aktualisiert? Wenn nein, ist der Stadtrat bereit, eine solche Erhebung durchzuführen, oder in Auftrag zu geben?


2.Inwiefern sind die mit der KRK potentiell befassten Amtsstellen mit dem notwendigen, aktualisierten Knowhow ausgestattet (Kommentare des UN-Kinderrechtsausschusses und andere Fachliteratur, Handbuch, Weiterbildungen, Musterentscheide usw.)?


3.Wenn nein: Wie stellt sich der Stadtrat dazu, ein Handbuch zu den Grundprinzipien/Querschnittsrechten der KRK und zu den amtsstellenspezifischen Kinderrechten und Staatspflichten der KRK zu erstellen, etwa in Zusammenarbeit mit andern Städten und/oder mit dem Städte- bzw. schweizerischen Gemeindeverband?


4.Sieht der Stadtrat andere Instrumente, um die mit Kindern befassten Amtsstellen zur geforderten, korrekten Umsetzung der KRK zu befähigen?


5.Wie bereitet sich der Stadtrat auf seinen Beitrag zum nächsten Staatenbericht der Schweiz an den UN-Kinderrechtsausschuss vor, der im März 2026 fällig ist? Hat er ein Monitoring installiert?"



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